Düsseldorf, 23.01.2018, von Thomas Lunkwitz

Kraftfahrerbelehrung im Ortsverband Düsseldorf

Am vergangenen Dienstag fand im OV Düsseldorf die alljährliche Kraftfahrerbelehrung statt. Diese ist für alle Fahrer von THW Fahrzeugen verbindlich vorgeschrieben und dient neben der Auffrischung von bestehenden Regelungen auch der Information über geänderte Gesetze und Vorschriften.

Symbolfoto
Foto: Jürgen Truckenmüller

Am Dienstag den 23.1.18 fand im THW Ortsverband Düsseldorf die alljährliche Kraftfahrerbelehrung statt. Polizeihauptkommissar Thomas Kühl von der Autobahnpolizei Düsseldorf informierte im Rahmen dieser Veranstaltung über bestehende Regelungen zu den Themen Sonder- und Wegerechte, also die Paragraphen 35 und 38 der Straßenverkehrsordnung. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung bei der Polizei, kann er sehr anschaulich über richtiges und falsches Verhalten berichten und nochmals die Sinne dafür schärfen, was alles passieren kann.

Da die meisten Fahrerinnen und Fahrer des THW eben nicht jeden Tag mit Blaulicht und Einsatzhorn auf den Straßen unterwegs sind, ist es unerlässlich, diese Dinge immer wieder zu besprechen und ins Gedächtnis zu rufen.

Neben den Gesetzen der StVO wurden jedoch auch die internen Regelungen des THW besprochen. So zum Beispiel, wer alles einen Fahrauftrag erteilen darf und wie die Dokumente wie Fahrtenbücher und Fahrzeugchecklisten richtig auszufüllen sind.

Diese Belehrung findet jährlich statt und ist für das führen von Dienstfahrzeugen verpflichtend.


  • Symbolfoto
    Foto: Jürgen Truckenmüller

  • Foto: THW/Thomas Lunkwitz

  • Foto: THW/Thomas Lunkwitz

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