Düsseldorf,

Bald sind sie mit Blaulicht und Martinhorn unterwegs - Bereichsausbildung Kraftfahrwesen

Als Grundlage für das Führen von Kraftfahrzeugen des Technischen Hilfswerks (THW) ist eine gültige Fahrerlaubnis, die Bereichsausbildung Kraftfahrwesen sowie die dazugehörige Fahrgenehmigung erforderlich. In der Zeit vom 28.04.2023 bis zum 30.04.2023 nahmen elf Helfer*innen des THW Ortsverbandes (OV) Düsseldorf an der Bereichsausbildung Kraftfahrwesen, unter Leitung von Thomas Lunkwitz und Niklas Koch teil. Nunmehr sind die Teilnehmer*innen befähigt, Einsatzfahrzeuge unter Berücksichtigung der Qualifikation ihrer Fahrerlaubnis zu fahren.

Bild: THW/Jürgen Truckenmüller

Zunächst wurde den Teilnehmer*innen in einem theoretischen Teil Grundlegendes nähergebracht. Hierunter zählten u. a. rechtliche Grundlagen der Straßenverkehrsordnung (StVo) oder der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZo) und die Dienstanweisung für Kraftfahrzeuge des THW.

Thematisiert wurden weiter, die entsprechenden Eintragungen in die THW-Fahrtenbücher oder auch die Eintragungen für Schadens- und Unfallmeldungen.

Bei mehreren praktischen Übungen ging man auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Ladungssicherung der Fahrzeuge ein. Hier führten die Teilnehmenden die sog. Abfahrtkontrolle durch.

Praktisch konnte auch das Starten eines Fahrzeuges mittels Starthilfe geübt werden.

Oftmals sind die Fahrzeuge des THW mit Sonder- und Weggerechten unterwegs. Hier galt es, sich intensiv mit den §§ 35 und 38 der StVO zu befassen.

Der letzte Tag befasste sich überwiegend mit der praktischen Ausbildung. Gemeinsam fuhren die Teilnehmenden im geschlossenen Verband auf das Gelände des THW Landesverband NRW, in Hilden.

Dort übte man das Rangieren mittels Einweiser und Sicherungsposten, das Schleppen bzw. Abschleppen von Fahrzeugen oder auch das Einweisen eines Fahrzeuges durch Übermittlungszeichen.

Die Ausbilder sind sich nach einem erfolgreichen Abschluss der Bereichsausbildung Kraftfahrwesen sicher, denn „die Teilnehmer*innen sind jetzt gut vorbereitet für den Straßenverkehr.“


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