Krefeld,

Unternehmen Hochofen

Eine besondere Übungsmöglichkeit zum thermischen Trennen bot sich den Helfern der Bergungsgruppen sowie des Zugtrupps als die Deutsche Bahn in Krefeld drei stillgelegte Eisenbahnbrücken zu Übungszwecken zur Verfügung stellte.

Foto: THW / Fabian Konrad

Die Stahlbrücken verbanden in Krefeld den Verschubbahnhof mit der Güterabfertigung über die Straße Dießemer Bruch hinweg. Da die zum Teil 100 Jahre alten Brücken erste Standsicherheitsmängel zeigten und eine Instandhaltung wirtschaftlich nicht sinnvoll gewesen währe, entschloss sich die Bahn die Brücken verschrotten zu lassen um eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit auszuschließen.

Nach Aushub der Brücken am 12.07.2015 bot die DB AG im Rahmen der bestehenden Rahmenvereinbarung die drei Stahlbrücken dem THW als Übungsmöglichkeit an, bevor diese in der kommenden Woche verschrottet werden. Der Ortsverband Düsseldorf nahm die Einladung dankend an und so machten sich Helfer der 1. & 2. Bergungsgruppe sowie des Zugtrupps am Samstagmorgen auf den Weg nach Krefeld, um das Brenn- und Trennschneiden von metallischen Werkstoffen praktisch zu üben. Unterstütz wurde der OV Düsseldorf dabei im Rahmen einer landesverbandübergreifenden Kooperation durch den Ortsverband Bremen-Mitte, der mit Sachverstand und Tatkraft helfend zur Seite stand.

Schwerpunkt der Übung war der Einsatz des autogenen Brennschneidgerätes. Die bereits im Thermischen Trennen ausgebildeten Helfer nutzen die Möglichkeit um ihre vorhandenen Kenntnisse aufzufrischen und zu vertiefen. Zeitgleich wurden interessierte Helfer in die Grundlagen des Brennschneidens sowie dessen praktische Anwendung eingeführt. Ergänzend zum Brennschneidgerät wurde der Motortrennschleifer eingesetzt, um so die unterschiedlichen Anwendungsfälle sowie Vor- und Nachteile der beiden Trenntechniken zu erproben. Begleitet wurde die Übung durch die Ausläufer des Sturmtiefs Zeljko, dessen Regenschauer und Sturmböen die Helfer aber nicht davon abhalten konnten ihrer Arbeit konzentriert und mit Hingabe nachzukommen. Nach erfolgreicher Übung machten sich die Helfer gegen Abend auf den Rückweg zum Ortsverband um den wohlverdienten Dienstschluss einzuleiten.

Hintergrundinformation Rahmenvereinbarung THW – DB AG

Die Deutsche Bahn ist nach §4 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verpflichtet an Maßnahmen der Brandbekämpfung und der technischen Hilfeleistung mitzuwirken. Im Zuge dieser Verpflichtung hat die DB AG mit dem THW 2004 eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet, die die Zusammenarbeit zwischen den beiden Organisationen außerhalb der Gefahrenabwehr regelt. Unter anderem ist festgehalten, dass die Deutsche Bahn den Helfer des THW die notwendigen bahnspezifischen Kenntnisse vermittelt und in Übungs- und Ausbildungsveranstaltungen mit einbindet. Schulungen zum richtigen Arbeiten und

Verhalten an und auf Bahnanlagen können z.B. beim zentralen Notfallmanagement der DB Netz AG angefragt werden.


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