Helfersprecher/in

Der/Die Helfersprecher/in (Hsp) vertritt die Helferschaft und deren Belange gegenüber dem/der Ortsbeauftragten. Das heißt, jede/r Helfer/in kann sich bei jeder Art von dienstlichen Problemen an den Hsp wenden.

Der/Die Helfersprecher/in wird in seiner Funktion nicht von seinen sonstigen Aufgaben entbunden. Er/Sie schlichtet Meinungsverschiedenheiten zwischen Helfer/innen, kümmert sich um die Einrichtung und die Ordnung der Unterkunft, und wirkt bei der Berufung und Abberufung von Führungskräften mit. Desweiteren kann der/die Helfersprecher/in nach Absprache mit dem Ortsbeauftragten Sprechstunden für die Helfer/innen veranstalten.

Die Berufung des/der Helfersprecher/in erfolgt auf Vorschlag der Helferschaft des Ortsverbandes schriftlich durch den Wahlvorstand. Der Landesbeauftrage ist vom Wahlergebnis zu unterrichten.